2. Eltern- und Schülerbrief vom 13.09.2021

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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

in der Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 09. September 2021 werden die Änderungen in den Test- und Quarantänevorgaben aufgezeigt:

„Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.

„Freitestungen“ von Kontaktpersonen

Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken.

Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen.

Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen

An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden.

Eine dritte regelhafte Testung gibt zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.

Die Vorgabe zur dritten Testung gilt ab Montag, 20. September 2021. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei einer dreimaligen Testung pro Woche die Testungen grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchzuführen sind. Dadurch gestaltet sich der Testablauf übersichtlich und trägt der „Geltungsdauer“ von Selbsttests besser Rechnung.

Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test

Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben. Alle weiteren Maßnahmen des schulischen Hygienekonzepts haben weiterhin Bestand.

Unterricht und Förderung

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein umfangreiches Programm aufgelegt, um die Folgen des eingeschränkten schulischen Unterrichts im vergangenen Schuljahr abzumildern. In einem ersten Schritt haben wir in der letzten Woche der Sommerferien Kurse für die Schülerinnen und Schüler angeboten, in denen fachliche Inhalte wiederholt und gefestigt wurden. Die individuelle fachliche Unterstützung wird in Ergänzung zum Unterricht u.a. durch die Kooperation mit externen Partnern in den kommenden Wochen weiter ausgebaut. Genauere Informationen lasse ich Ihnen zeitnah zukommen.

Neben der fachlichen Unterstützung führen wir auch Maßnahmen zur Stärung der Klassen- und Kursgemeinschaft und zum sozialen Miteinander durch. Die konkreten Planungen werden von den Klassenlehrerteams mit den Klassen vorgenommen.

Fahrtenprogramm

In der Schulkonferenz am 15. Juni 2021 ist ein mögliches Fahrtenprogramm für das Schuljahr 2021/2022 vorgestellt, allerdings vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage noch nicht beschlossen worden. Die aktuellen Erlasse räumen den Schulen die Möglichkeit ein, ein- und mehrtägige Schulfahrten unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Coronaschutz- und Coronabetreuungsverordnung durchzuführen. Hierbei sind auch die Vorgaben des ausgewählten Fahrtenziels mit zu berücksichtigen.

Neben den Tagesexkursionen (u.a. ins Bibeldorf) werden derzeit auch die Kennenlerntage für die Jahrgangsstufe 5, die Studienfahrt für die Q2 und die Ski- und Berlinfahrt für die Stufen 9 und EF geplant. Die notwendige Beschlussfassung des Fahrtenprogramms wird in der Schulkonferenz am 28. September 2021 angestrebt.

Weiteres

Für Ihr Engagement im Rahmen der Klassen- und Stufenpflegschaften möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter kommen am 21. September 2021 in der Schulpflegschaftssitzung zusammen.

In Ergänzung zu den bewährten Kommunikationsstrukturen auf Klassen- und Stufenebene (E-Mail oder WhatsApp-Verteiler) möchten wir erneut auf die Möglichkeit aufmerksam machen, die Elternbriefe über die Homepage abonnieren zu können (www. fsg-ruethen.de; >Service; >Elternbrief abonnieren). Darüber hinaus werden die Briefe im „Teams-Infokanal“, zu dem Ihre Kinder den Zugang haben, sowie auf der Homepage unter dem Link „FSG aktuell“ veröffentlicht und Ihren Kindern in Druckversion mitgegeben.

Mit besten Grüßen

Heinfried Lichte